Die moderne Architektur der "Residenz am Stettiner Haff"zeichnet sich durch eine offene Fassadengestaltung aus, so dass eine besondere Verbindung der Innenräume zu den Außenflächen entsteht. Die großzügigen 3-Zimmerwohnungen bieten luxuriösen Raum für entspannte Urlaubsfreuden. Die Einrichtung ist mit € 18.650,00 im Kaufpreis mit enthalten.
Zu jeder Wohnung gehört auch ein Abstellraum im Haus 2. Die Sauna bietet den Gästen entspanntes Relaxen.
Diese Anzeige beschreibt die WE Nr. 10 im 2. OG im Haus 2. Diese Wohnung zeichnet sich auch durch ihre 2 Balkone aus. Dieser Grundriss ist identisch mit der WE 8 im 1. OG zum gleichen Kaufpreis Bitte fragen Sie uns doch auch nach weiteren verfügbaren Wohnungen in diesem Objekt.
Für den Vermietungsservice wurde ein Vertrag mit der international renommierten Firma NOVASOL abgeschlossen.
Auf der Fahrt zum Stettiner Haff kommt man direkt durch das hübsche Bauerndorf Garz. Bekannt ist Garz durch das turmlose und von einer Findlingsmauer umgebene Kirchlein aus dem 15. Jahrhundert. Die Garzer Kirche beherbergt die Ausstellung „Golm und seine Umgebung".
Der Golm - mit 69 Metern vor dem Koserower Streckelsberg die höchste Erhebung Usedoms - gehört ebenfalls zur Gemeinde Garz. Auf dem Garzer Gemeindegebiet befindet sich zudem ein Teil des Heringsdorfer Flughafens, der im vergangenen Jahr an zwei Tagen in der Woche im Linienverkehr angeflogen wurde. Samstags: 7 Maschinen Sonntags: 1 Maschine Die "Residenz am Stettiner Haff" Nur wenige Meter von der etwa 20 m hohen Kliffkante entfernt, stehen diese beiden versetzt gebauten Apartmenthäuser, so dass Sie auch vom Haus 2 einen unverbaubaren Blick auf das Haff haben.
Der angegebene Preis ist der Nettopreis bei vorrangiger Vermietung an wechselnde Feriengäste, wir empfehlen Ihnen dazu auch ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater. Der Bruttokaufpreis bei nicht gewerblicher Vermietung beträgt € 286.374.
Nach Vereinbarung
Alle Angaben beruhen auf Informationen des Bauträgers. Eine Garantie für die Richtigkeit kann von uns nicht übernommen werden.
Maßgeblich sind die Baubeschreibung sowie die Teilungserklärung.