Das Haus liegt im nordöstlichen Ortsbereich von Wegeleben Die Entfernung zum Zentrum beträgt ca. 500 Meter. Dort sind auch Geschäftes des täglichen Bedarfs vorhanden Wegeleben ist eine Stadt mit ca. 2600 Einwohnern und liegt östlich von Halberstadt im Landkreis Harz. Hier ist auch eine Grundschule vorhanden. Wegeleben liegt an den Bahnstrecken Halle - Halberstadt und Magdeburg - Thale.
Das Haus bietet im Erdgeschoss ein Tageslichtbad mit Wanne und Dusche, die Küche, 2 Wohnräume und den Heizungsraum. Im Obergeschoß befinden sich 2 weitere Zimmer und der Balkon. Neben dem Haus befindet sich das ehemalige Stallgebäude, das ebenfalls 2-Etagig ist und teilweise bereits renoviert wurde. Ein Energiepass ist nicht erforderlich Grund: Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung gem. § 16 (2) EnEV
Das freistehende Einfamilienhaus erfordert noch etwas Feinschliff und bietet dann, zusammen mit dem geräumigen, 2-geschossigen Stallgebäude ausreichend Wohn- und Nutzraum für die Familie.
In den letzten Jahren wurden folgende Sanierungsmaßnahmen vorgenommen: - Einbau von Isolierglasfenstern - Erneuerung der Sanitäreinbauten - Einbau einer Ölheizung - Das Dach wurde neu eingedeckt
Der Erwerb der benannten Immobilie ist nur im Wege des Mitbietens in der Zwangsversteigerung möglich. Bei dem in den Objektdaten (oben) als Kaufpreis bezeichneten Betrag handelt es sich wegen des Zwangsversteigerungsverfahrens tatsächlich um den Zuschlagswert (und nicht um einen Kaufpreis). Zu welchem Wert tatsächlich ein Zuschlag ergehen wird, ist derzeit ungewiss. Die Grundschuldgläubigerin hat zunächst unverbindlich erklärt, dass sie ab einem Gebot in Höhe des genannten Zuschlagswertes den Zuschlag erteilen lassen würde. Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um tatsächlich den Zuschlag zu erhalten, teilen wir Ihnen auf Anfrage mit.
Alle Angaben in diesem Exposé (Objektbeschreibung, Abmessungen, Preisangaben etc.) beruhen auf Angaben des Verkäufers (oder eines Dritten). Die DKB Grund GmbH überprüfte diese Angaben lediglich auf Plausibilität und übernimmt hierfür keine weitergehende Haftung.
Die DKB Grund haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die DKB Grund nur bei Verletzung wesentlicher Rechte und Pflichten, die sich nach dem Inhalt und Zweck des Maklervertrages ergeben; in diesem Fall ist die Haftung der DKB Grund auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit eine Garantie übernommen wurde. Soweit die Schadensersatzhaftung der DKB Grund gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Vertreter.
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